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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

MEINE STIMME FÜR DEN MINDESTLOHN

Hungerlohnparteien
Plus 4,6 Prozent in Luxemburg, plus drei in Holland und immerhin gut ein Prozent mehr in Frankreich. Mitten in der Krise erhöhen unsere Nachbarn den gesetzlichen Mindestlohn. Sie wissen, dass steigende Löhne die Wirtschaft stützen. Fast alle EU-Länder haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Bei unseren westlichen Nachbarn liegt er nicht unter 8,40 Euro. Bei uns behaupten CDU, CSU und FDP noch immer, der Mindest-lohn vernichte Jobs. Ganz wie die Unternehmerlobby es ihnen vorsagt.
Der großen Koalition konnten wir komplizierte Regeln abringen – um wenigstens in einigen Branchen Mindestlöhne zu ermöglichen. Bei einer schwarz-gelben Koalition würde selbst dieser löchrige und unzureichende Schutz wie-der zur Disposition gestellt. Er müsse „bei möglichen Koalitionsverhandlungen sicher wieder auf den Tisch kommen“, so der stellvertretende FDP-Vorsitzende Rainer Brüderle.
Wir brauchen den gesetzlichen Mindest-lohn: 7,50 Euro sofort und dann schnell hoch auf neun Euro. Alles andere ist unanständig! Zudem würden so 600.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Diese Wahl ist nicht egal. Geht wählen! Zeigt den Hungerlohnparteien die rote Karte!
Foto: Ulla

Anhang: Markt-radikal


09-05-Markt-radikal.pdf

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Christoph Frank zum Thema MINDESTLOHN

Bundesweiter Flashmob "Stimmen für den Mindestlohn", Samstag 12. September, 14:00 Uhr

Kurz vor der Bundestagswahl findet am Samstag, den 12. September der bundesweite Flashmob -"Stimmen für den Mindestlohn" - statt. Ein Flashmob ist eine scheinbar spontane, blitzartige Bildung eines Menschenauflaufs (Mob). Diese kreative Aktionsform ermöglicht uns in kurzer Zeit und mit wenig Aufwand ein sehr starkes Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen, denn "Diese Wahl ist nicht egal!"

Die Teilnahme am Flashmob bedarf keiner weiteren Vorbereitung: Kommt um 14:00 Uhr zu einem der auf www.mindestlohn09.de aufgelisteten Treffpunkte und stellt euch Punkt 14:00 Uhr an der aufgestellten Mindestlohn-Wahlurne an – nicht früher. Und bringt eure Freunde mit: Weitersagen!

Liste der bundesweiten Treffpunkte: www.mindestlohn09.de 
YouTube-Video zum Flashmob: www.youtube.com



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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

Stimmen für den Mindestlohn

Ver.di Abeiterinnen und Arbeiter
fordern den gesetzlichen Mindestlohn und unterstützen die Kampagne zur Bundesttagswahl 2009

"STIMMEN FÜR DEN MINDESTLOHN"

Zur Mindestlohnseite hier Klicken




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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

GESETZLICHER MINDESTLOHN- JETZT !!!

Der Kampf um einen gesetzlichen Mindestlohn geht weiter. Wir bleiben am Ball bis es auch in unserer Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt.

Die ver.di Arbeiterinnen und Arbeiter fordern den gesetzlichen Mindestlohn und werden diese Frage auch mit den Bundestagswahlen in 2009 verbinden.

"Deine Stimme für den Mindestlohn"

Am 23. und 24. Oktober findet in Bochum-Wattenscheid sowie in Herne eine Mindestlohn-Demo statt. (siehe Anlagen)

MiLo-Truck-Bochum.pdf
MiLo-Truck-Herne.pdf


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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

Mindestlohn ein Frage der Menschenwürde

Mindestlohn-Tarifverhandlungen für Wachgewerbe geplatzt
Dienstag, 19. Februar 2008, 17:25 Uhr
Berlin (Reuters) - Die Verhandlungen über einen Mindestlohn für die etwa 170.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe sind am Dienstag gescheitert.
Die Gewerkschaft Verdi habe die vom Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) vorgeschlagenen Lohnuntergrenzen zwischen 5,75 Euro und 8,00 Euro nicht akzeptiert, sagte BDWS-Hauptgeschäftsführer Harald Olschok der Nachrichtenagentur Reuters. "Damit ist das Ding gescheitert." Eine Verdi-Sprecherin sagte, die Vorschläge hätten unter dem von den Gewerkschaften geforderten allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro gelegen: "Da gab es für uns keinen Verhandlungsspielraum mehr."
Ursprünglich wollte der BDWS auf Grundlage eines Mindestlohntarifvertrages die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragen. Für kommende Woche sei ein entsprechendes Treffen mit Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vereinbart gewesen, sagte Olschok. Der Antrag sei nun hinfällig.
Für Scholz hätte dies Rückenwind im Streit mit der Union über die Ausweitung von Mindestlöhnen bedeutet. Nach Aufnahme in das Entsendegesetz hätte die Regierung den Mindestlohn für die ganze Branche für allgemeinverbindlich erklären können. Für die SPD ist dies erklärtermaßen der bevorzugte Weg, in weiteren Branchen Lohnuntergrenzen zu etablieren. Ein Gesetzentwurf von Scholz zur Ausweitung des Entsendegesetzes stößt im Kanzleramt und im Wirtschaftsressort auf großen Widerstand.
"Wir waren eigentlich ganz zuversichtlich, dass Verdi diesen Weg mitgeht", sagte Olschok. Ein Einstieg-Mindestlohn von 5,75 Euro im nächsten Jahr im Osten Deutschlands wäre nach seinen Worten eine deutliche Steigerung gewesen, da die Tariflöhne derzeit etwa in Thüringen bei 4,40 Euro pro Stunde beginnen.


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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

Postmindestlohn ein wichtiger Schritt zum gesetzlichen Mindestlohn für ALLE

ArbeiterInnen demonstrieren gegen die soziale Kälte und für den Postmindestlohn !
Am 03.12.2007 schlossen sich ArbeiterInnen aus dem Bereich der Post Niederlassung Essen dem Aufruf von ver.di an, vor dem CDU Bundesparteitag in Hannover für den Postmindestlohn zu demonstrieren. Insgesamt kamen etwa 2500 bis 3000 DemonstrantInnen gegenüber der Messehalle 13 zusammen, ein bunter Haufen Demonstranten in farbigen "Postmindestlohntshirts", die mit Trillerpfeifen ihrem Protest laut Ausdruck gaben. Die Mindestlohnpuppen, gekleidet in den Uniformen von TNT und PIN-Group überragten die Demonstatrantengruppe. Die etwa 1,5 stündige Veranstaltung, Hauptredner Frank Bsirske und Andrea Koczis, kam bei den TeilnehmerInnen sehr gut an. Leider war in den überregionalen Medien von der ver.di Veranstaltung keine Rede.

Um die momentane Situation um den Postmindestlohn aufzuzeigen, ein Text von Stephan Teuscher:

In der Debatte um die Mindestlöhne für Briefdienstleistungen gab es klare Signale aus der Bundesregierung, dass der bisherige zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages, der auf die Tätigkeit der Briefbeförderung abstellt, aufgrund der Weigerung der CDU/CSU nicht konsensfähig war.
Es wurde von CDU/CSU behauptet, dass 50%-Quorum sei nicht erfüllt. So erschienen immer wieder neue skurrile Berechnungen, mit denen belegt werden sollte, dass nicht 50 Prozent der betroffenen Beschäftigten vom zwischen ver.di und dem AGV Postdienste geschlossenen Tarifvertrag erfasst sind. Der Zahlenstreit war insofern skurril, weil die Zahlen nie den offiziellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit entsprachen.
In Anbetracht der prekären Arbeitsbedingungen in der Briefdienstbranche war die Aufnahme der Branche Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und ein allgemein-verbindlicher Mindestlohn von 8,00 Euro bis 9,80 Euro kurz vor Marktöffnung in Deutschland am 1. Januar unverzichtbar.
Nachdem über die ver.di Aktivitäten der Landesbezirksfachbereiche erheblicher Druck auf die CDU/CSU eröffnet werden konnte und es gelang, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass die Mindestlöhne an der Verweigerung der CDU/CSU zu scheitern drohen und dem im Koalitionsausschuss der Wortbruches der Kanzlerin voran ging, hatte die CDU/CSU zuletzt die Tarifvertragsparteien AGV Postdienste und ver.di aufgefordert, erneut die Tarif-verhandlungen aufzunehmen.
Branchenprinzip im neuen Geltungsbereich
Die Tarifvertragsparteien – ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. – haben den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages neu gefasst und das tarifübliche Branchenprinzip als Grundlage des Geltungsbereichs vereinbart. Zuvor war der Geltungsbereich auf die Tätigkeit der Briefbeförderung bezogen, dabei war entscheidend, in welchem Umfang der einzelne Arbeitnehmer mit der Beförderung von Briefen beschäftigt war. Dieser Geltungsbe-reich wurde aus dem Postgesetz abgeleitet, war aber tatsächlich tarifpolitisch unüblich.
Der neue Geltungsbereich ist jetzt auf die Branche der Briefdienstleistungen beschränkt. Hierzu gehören alle Betriebe oder selbstständigen Betriebsteile, die überwiegend Briefe gewerblich oder geschäftsmäßig für Dritte befördern. Die Arbeitnehmer, die in Betrieben arbeiten, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages fallen, erhalten Mindestlohn, wenn sie Briefe befördern. Diese neue Fassung des Geltungsbereichs entspricht den üblichen Regelungen in Geltungsbereichen von Flächen- und Mindestlohntarifverträgen. Auch in den Verordnungen des BMAS im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu Mindestarbeitsbedingungen Baugewerbe finden, die Rechtsnormen des Tarifvertrages nur auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen ausübt.
Durch die Differenzierung im neuen Geltungsbereich zwischen Betrieb und selbständiger Betriebsabteilung kann auch eine Betriebsabteilung eines Betriebes, der nicht überwiegend Briefdienstleistungen erbringt, unter den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages fallen, wenn von der Betriebsabteilung überwiegend Briefdienstleistung erbracht werden. Eine selbständige Betriebsabteilung liegt vor, wenn diese Abteilung eine besondere personelle Einheit darstellt, eigene technische Betriebsmittel besitzt und eine für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung aufweist.
Darüber hinaus wurden keine materiellen Änderungen am Tarifvertrag vorgenommen.
Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro erfolgreich durchgesetzt
Nachdem die Entscheidung der ver.di Tarifkommission bekannt wurde, haben sich Kurt Beck und die Kanzlerin Merkel öffentlich geäußert und erklärt, dass der Aufnahme der Briefdienstbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages nichts mehr im Wege stehe. Der Unionsfraktionschef Kauder erklärte: „Der Tarifvertrag erfüllt die Voraussetzungen der Union, um für allgemeinverbindlich erklärt zu werden." CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte, „die Union werde umgehend die rechtlichen Verfahren zu Ende bringen, um den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären". CSU-Chef Erwin Huber erklärte: "Jetzt ist der Weg frei für eine zügige Einführung des Post-Mindestlohns."
Damit hat die CDU/CSU nach wochenlangem Streit mit der SPD eine Lohnuntergrenz zwi-schen 8 und 9,80 Euro pro Stunde für die Briefdienstbranche akzeptiert. Die Durchsetzung des Mindestlohnes ist ein großer und historischer Erfolg für ver.di, der maßgeblich durch die Unterstützung der SPD, Kurt Beck, Franz Müntefering und Olaf Scholz ermöglicht wurde.
Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag (2./3. Lesung) und Bundesrat müssen noch der Erweiterung des Arbeitneh-mer-Entsendegesetzes um die Branche Briefdienstleistungen zustimmen.
Die möglichen Beratungstermine für Bundestag und Bundesrat sind noch nicht endgültig festgelegt.
Die Aufnahme der Branche Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz könn-te vom Bundestag am 13./14. Dezember in 2./3. Lesung beschlossen werden. Der Bundesrat könnte der Änderung des Entsendegesetzes dann am 20. Dezember zustimmen. Ende De-zember (notfalls Anfang Januar) hätte der Arbeitsminister Olaf Scholz dann die Möglichkeit den Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Coert







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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

Mindestlohn on Tour

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hier sind ein paar Bilder von der Mindestlohntour von den verdi Arbeiter/innenausschüssen Köln, Kempten, und Frankfurt / Oder und vom Abschluss in Berlin.

Alles über die Tour findet ihr in der Pdf Datei
Abschluss der Tour ist am 03.Juli in Berlin.
Das ist aber noch nicht das Ende. Wir halten an unserer Forderung fest, bis es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt.









070228wegewerk_MiLo_Brief.pdf


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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

WENN WIR WAS VERBESSERN WOLLEN DANN MELDET EUCH !

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das Thema Mindestlohn schlägt in der öffentlichen Debatte hohe Wellen. Die Medien haben ein sehr großes Interesse, mit Menschen aus dem Niedriglohnbereich also mit Hungerlöhnern zu sprechen, um deren Situation darstellen zu können. .

Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen aus dem Niedriglohnsektor meldet euch bei uns.
Wir wissen, dass dies nicht einfach ist, da die Kolleginnen und Kollegen häufig Nachteile bei ihrem Arbeitgeber fürchten bzw. ihre persönliche Situation nicht öffentlich darlegen wollen. Es gibt aber eine Reihe von Möglichkeiten anonymisiert aufzutreten, z. B. mit einer Maske.

Bitte gebt uns kurzfristig eine Rückmeldung mit Namen und Kontaktdaten.

Wir würden uns freuen, wenn wir bis spätestens 15. Februar 2007 eine Rückmeldung von euch hätten.

Kein Lohn unter 7,50 € (mehr)


PM AfA Mindestlohn.pdf

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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

Arm trotz Arbeit

mindestlohn_logo.gif P4010088.jpg

Beteiligt euch an der Aktion Mindestlohn

und unterstützt diese Aktion mit eurer Unterschrift

www.mindestlohn.de



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Rainer Nehring zum Thema MINDESTLOHN

Die Rückkehr der Klassengesellschaft

mindestlohn_logo.gif impuls_grafik_2006_03_3.gif

Schon seit den 70er Jahren wächst die Armut in Deutschland.
Eine Analyse von Olaf Groh-Samberg zeigt auf das sich diese Armut zunehmend und dauerhaft verfestigt.
Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen Armut und Klassenstruktur.
Drei Viertel der dauerhaft Armen stammen aus den Arbeiterklassen. Insbesondere Arbeiterfamilien mit mehren Kindern zählen zu den Kerngruppen der Armut in Deutschland.
Groh-Samberg sieht in den Daten ein neues "Dienstleistungsproletariat" entstehen.
Die angeblich "Neue soziale Frage" ist eher die alte.

Es sind die Arbeiterinnen und Arbeiter die von Strukturwandel und dem Umbau des Wohlfahrtstaates am stärksten betroffen sind.

"Arm trotz Arbeit.
Kein Lohn unter 7,50 Euro pro Stunde"
www.mindestlohn.de
www.blog.mindestlohn.de

Unterschriftenliste



Mehr als eine Satire Pfingsten2010l.pps

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Neueste Kommentare

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Inventuren wurden im Suff durchgeführt, ha,ha,ha..... weiter...
ha,ha,ha
10. März 17:51

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Wirkung von Arbeitslosigkeit auf Beschäftigte !!!!!! Es gibt Firmen ! Da stellt die Betriebsführung ein Extra-Team ein .Arbeitszeit von 9.00 bis 21. weiter...
ludwig vogt
10. März 15:15

Beispiel LIDL kein Einzelfall
wie sind denn eigentlich die Inventuren dieses Jahr gelaufen? weiter...
Schon wieder ein Ex-BZL
10. März 13:40

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Nicht nur da, überall hier bei TEDi. weiter...
???
08. März 21:54

Beispiel LIDL kein Einzelfall
IM WILDEN SÜDEN, wo auch fast alle anderen Beiträge zutreffen! weiter...
Tina
08. März 08:07

Beispiel LIDL kein Einzelfall
TEDi ist ein Sauladen, modernes Sklaventum ist angesagt weiter...
???
07. März 23:12

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Tina darf ich fragen in welchem Vkl-Gebiet das war!? Danke weiter...
Neugieriger
07. März 22:10

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Taljana,wenn du auf deinen Arbeitsplatz angewiesen bist,kann ich dir nur davon abraten da nachzuhaken. Ich habe es selbst bei einer Kollegin erlebt ... weiter...
Tina
07. März 17:17

Beispiel LIDL kein Einzelfall
danke für die antworten , mein vertrag wurde vor kurzem erst verlängert ... ja rein gesetzlich steht es auch einem 400 Euro jobber zu ... Nur bei tedi weiter...
Taljana
07. März 16:30

Beispiel LIDL kein Einzelfall
@ Taljana: Tedi muss Dir die Durschnittsstunden der letzten 3 Monate im Krank oder Urlaub zahlen, dafür musst Du die Krankmeldung binnen 3 Tagen in weiter...
*war schonmal da*
07. März 12:15

Beispiel LIDL kein Einzelfall
@ Taljana Weiter oben habe ich am 21. August 2009 schon was dazu geschrieben. Oder einfach mal hier nachlesen: ... weiter...
Antiallergika
07. März 12:05

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Hallo Taljana, von was träumst du denn? Keine Arbeit kein Geld. weiter...
butje
07. März 08:59

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Hallo , wie sieht es eigentlich aus , wenn ich als Packhilfe ... 400 € job krank werde und 2 wochen oder so krankgemeldet bin . Wie läuft das dann mit weiter...
Taljana
06. März 23:44

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Das ist ja mal eine gute Nachricht, endlich mal ein VKL der durchgreift und der sich nicht alles gefallen lässt! Weiter so, hoffentlich wacht jetzt a weiter...
biene maja
06. März 12:00

Prinz Stamokap zu Düsseldorf
@ Hans verzeihe bitte, die Ironie bezüglich der "Einführung des Staatsmonpolkapitalismus..." Interpretiere den ganzen Satz als Replik auf deinen weiter...
Franklin
05. März 18:56

Prinz Stamokap zu Düsseldorf
@franklin Damit wir uns richtig verstehen. Das führt nur zu zentristischem Bürokratismus und zum "Sozialismus in einem Land". Viel aussagekräftiger weiter...
Hans Janosch
05. März 09:14

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Aber hallo!!! Was tut sich denn da im Südwesten??? Bekommen die A...kriecher ,Besofski & Co endlich mal Dampf??? Wenn ja, Herr Rischer dann sind Sie a weiter...
Ex...
04. März 22:33

Beispiel LIDL kein Einzelfall
vielleicht mal ein VKL der nicht auf arschkrichen dummschwätzen und faulheit steht weiter...
COOOL
04. März 21:57

Prinz Stamokap zu Düsseldorf
Die Einführung des Staatsmonopolkapitalismus soll uns doch in soweit recht sein, als er das wahre Wesen des Interessengegensatzes verdeckt. Jeglich weiter...
Franklin
04. März 20:16

Beispiel LIDL kein Einzelfall
Warum hat der Eker nur noch 6 Filialen?? War er zu Fleißig oder ist das der Anfang vom Ende wie einigen vorher auch! weiter...
biene maja
04. März 19:18