
Jan Ole Unger schrieb am Freitag 19. August 2005 zum Thema FEUERWEHR REGIONAL:
So jedenfalls schreibt das Hamburger Abendblatt [http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/19/472202.html] in der Ausgabe vom 19.8.2005 zu der Thematik 48 Stunden Arbeitszeit:
Feuerwehr braucht neue Dienstpläne
Überstunden: Konsequenzen aus Urteil zur Arbeitszeit. Die rund 2000 Berufsfeuerwehrleute haben im Schnitt jeweils 600 Stunden zuviel gearbeitet.
Die Arbeit der mehr als 2000 Hamburger Berufsfeuerwehrleute muß vermutlich völlig neu organisiert werden. Grund ist ein Beschluß des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach dem Dienstzeiten von mehr als 48 Wochenstunden nicht erlaubt sind (wir berichteten). So bestimmt es eine EU-Arbeitszeitrichtlinie. Seit 1999 arbeiten die Hamburger Feuerwehrleute aber 50 Stunden pro Woche. Der EuGH-Beschluß wird voraussichtlich in den kommenden Monaten vom Bundesverwaltungsgericht übernommen. Bis dahin müssen Innenbehörde und Feuerwehr sich ein neues Dienstplansystem überlegen. "Wir überprüfen derzeit, wie wir die zu erwartende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen können", sagt Behördensprecher Marco Haase.
Nach Berechnungen der Gewerkschaft Ver.di haben die Feuerwehrleute seit der von Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) eingeführten 50-Stunden-Woche im Durchschnitt jeweils 600 Stunden zuviel gearbeitet. Müßte die Stadt diese Stunden nachträglich mit dem normalen Satz von 16,32 Euro pro Stunde vergüten, kämen auf sie Zahlungen von rund 20 Millionen Euro zu. Ob sie dazu verpflichtet ist, ist aber umstritten. Laut Innenbehörde gibt es einschlägige Urteile, nach denen eine Nachzahlung nicht in Frage komme. "Von allen Feuerwehrleuten haben bei der Verlängerung der Arbeitszeit 250 Widerspruch eingelegt", sagt dagegen Ver.di-Bereichsleiterin Sieglinde Frieß. "Die haben auf jeden Fall Anspruch auf eine Nachzahlung oder ein Abbummeln der geleisteten Überstunden." Ob das auch für die übrigen Feuerwehrleute gelte, werde derzeit geprüft. "Die meisten der Betroffenen wollen lieber einen Freizeitausgleich", so Frieß. "Würden die seit 1999 geleisteten Überstunden abgebummelt, hätten die Kollegen etwa vier Monate frei."
Für Innenbehörde und Feuerwehr ist die EuGH-Entscheidung mehr als problematisch. Um die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auszugleichen, müßten rund 100 neue Stellen geschaffen werden. Dafür ist aber kein Geld da. Auch ein anderer Punkt aus der Arbeitszeitrichtlinie könnte das Arbeitsleben der Feuerwehrleute verändern. Denn auch eine zusammenhängende Arbeits- bzw. Bereitschaftszeit von mehr als 13 Stunden wird von ihr untersagt. Bisher arbeiten Feuerwehrleute an Wochenenden häufig 24 Stunden am Stück. "Das wird vermutlich auch nicht mehr möglich sein", heißt es aus der Feuerwehr. "Wir gehen davon aus, daß die gesamte Richtlinie auf unsere Arbeit angewendet wird - nicht nur der Punkt, der die Wochenarbeitszeit betrifft."
Nach Ansicht von Ver.di könnten theoretisch auch Polizei und Bundeswehr von der EuGH-Entscheidung betroffen sein. In der Praxis sei der Beschluß für sie aber nicht relevant, da es dort kein Bereitschaftssystem wie bei der Feuerwehr gebe.
jmw
Quelle:
erschienen am 19. August 2005 im Hamburger Abendblatt
URL des Textes: http://www.verdi-blog.de/feuerwehr/2/viewentry/614
Kommentare
Grisu am 1. Januar 2007
Allen Kollegin/en trotz zu erwartenden Veränderungen , ein frohes , gesundes Neues Jahr und das jeder gesund vom Einsatz wieder kommt.