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feuerwehr.blog

Jan Ole Unger schrieb am Donnerstag 25. August 2005 zum Thema FEUERWEHR REGIONAL:

Erklärung der Innenbehörde Hamburgs

Folgende Erklärung der Hamburger Innenbehörde [http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/aktuelles/pressemitteilungen/2005-08-23-bfi-pm-feuerwehr-standard-verknpfg.html] ging am 23.8.2005 heraus:

Nach EuGH-Urteil: Hoher Standard der Feuerwehr bleibt, neues Personalkonzept steht bis Jahresende

Innensenator Udo Nagel: "Die Hamburger Feuerwehr wird auch in Zukunft dort sein, wo sie gebraucht wird. Darauf ist Verlass!"

23.08.05) Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden der EU-Arbeitszeitrichtlinie grundsätzlich auch für Tätigkeiten der Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr einzuhalten ist, hat Hamburgs Innensenator Udo Nagel heute über das weitere Vorgehen entschieden. Der Senator hat beschlossen, die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht abzuwarten, sondern schon jetzt im Rahmen einer vorläufigen Regelung die Entscheidung des EuGH umzusetzen. Parallel wurden die Feuerwehr und die entsprechenden Fachabteilungen im Amt für Planung und Verwaltung beauftragt, in den kommenden Monaten Konzepte zu entwickeln, um die Folgen der EuGH-Entscheidung dauerhaft zu kompensieren. Senator Udo Nagel: „Die Sicherheit der Hamburger Bevölkerung steht bei allen Überlegungen im Vordergrund. Daher wird es im Zusammenhang mit dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes auch zu keiner Reduzierung von Standorten der Hamburger Feuerwehr kommen. Auch der hohe Sicherheitsstandard bleibt erhalten; Qualitätseinbußen wird es nicht geben. Der Rettungsdienst bleibt bei der Feuerwehr. Die Bürger können sich darauf verlassen: Die Feuerwehr wird auch in Zukunft immer dort sein, wo sie gebraucht wird. Wer 112 wählt, kann darauf vertrauen, dass die Feuerwehr Hamburg genauso schnell und professionell wie bisher zur Seite steht.“

Nicht nur Hamburg ist von der Entscheidung zur EU-Arbeitszeitrichtlinie betroffen, sondern alle Feuerwehren Deutschlands. Zum Vergleich: Die Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik haben überwiegend durchschnittliche Wochenarbeitszeiten von 54 bis zu 56 Stunden. Auch sie müssen zukünftig die durchschnittliche Wochenarbeitszeit reduzieren. Hamburg steht bundesweit am unteren Ende bei der wöchentlichen Arbeitszeit der Feuerwehr-Einsatzkräfte.

Nach der EuGH-Entscheidung: Wie geht es jetzt weiter?

• Bis zum Ende des Jahres 2005 entwickelt Hamburgs Feuerwehr-Chef Dieter Farrenkopf gemeinsam mit den Fachabteilungen der Innenbehörde eine endgültige strukturelle Lösung für die Feuerwehr Hamburg.

• Bis dahin wird die Feuerwehr Hamburg im Rahmen einer vorläufigen Regelung die Vorgaben des EuGH einhalten. Der Senator hat entschieden, dass die Feuerwehr Hamburg diese vorläufige Regelung am 01. September 2005 in Kraft setzt.


Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juli 2005 entschieden, dass die Tätigkeiten der Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr grundsätzlich der EU-Arbeitszeitrichtlinie entsprechen müssen. Daher dürfen die Feuerwehreinsatzkräfte in der Regel nicht mehr als 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt arbeiten. Darin enthalten ist der Bereitschaftsdienst. Die Hamburger Feuerwehreinsatzkräfte arbeiten zurzeit 50 Stunden pro Woche (incl. Bereitschaftsdienst). Diese Arbeitszeit hat der damalige Innensenator Ende 1998 verfügt. Der EuGH hat mit dieser Entscheidung eine vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Dezember 2003 vorgelegte Frage beantwortet. Grund ist ein anhängiges Verfahren vor dem BVerwG, in dem der Personalrat der Feuerwehr Hamburg die Feststellung fordert, dass es unzulässig ist, für den Feuerwehreinsatzdienst eine Dienstzeitgestaltung zu treffen, die eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit unter Einbeziehung des Bereitschaftsdienstes von 48 Stunden übersteigt.

Innensenator Udo Nagel: „Ich bin sicher, dass die Feuerwehr ein tragfähiges Lösungsmodell entwickelt, welches dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürger gerecht wird.“

URL des Textes: http://www.verdi-blog.de/feuerwehr/2/viewentry/620


Kommentare

dghaui am 28. August 2006

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